Nordhessen-Arena

Stellungnahme der Nordhessen Arena zu den FAQs der Stadt Kassel zum abgesagten Lindemann‐Konzert

Als wichtiger Bestandteil der regionalen Gemeinschaft ist uns eine transparente Kommunikation besonders wichtig. Die Nordhessen Arena bekennt sich weiterhin zu höchsten Standards in Bezug auf Sicherheit und Veranstaltungsqualität. Wir sind bereit, mit der Stadt Kassel zusammenzuarbeiten, um jegliche Missverständnisse zu klären und eine transparente Informationsbasis für die Öffentlichkeit zu schaffen. Unsere gemeinsame Verantwortung gegenüber den Bürger*innen der Stadt Kassel sowie den Konzertbesucher*innen ist von zentraler Bedeutung und wir setzen hierbei auf eine konstruktive Zusammenarbeit.

Die vollständigen FAQs der Stadt Kassel sind hier (https://www.kassel.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/konzertabsage-lindemann.php) nachzulesen. Es folgen die einzelnen Stellungnahmen der Nordhessen Arena:


  • „Aus welchen Gründen wurde für das geplante Konzert für Till Lindemann am 18.11. in Kassel keine Genehmigung erteilt?

Die Nordhessen Arena befindet sich derzeit im Umbau. Für das Regelgeschäft, also Sportveranstaltungen, bei denen sich die Zuschauer auf der Tribüne aufhalten und wenige Menschen auf dem Feld, besteht eine Genehmigung.

Wird ein Gebäude anders als bisher genehmigt bespielt (Nutzungsänderung), wird eine Baugenehmigung benötigt. Dieses Verfahren dient ganz praktisch dazu, Gefahren zu erkennen und abzuwehren, wie z.B. durch Regeln für den Brandschutz oder Sicherheitskonzepte. Die gesetzlichen Vorgaben beruhen dabei nicht zuletzt auf dem Erfahrungswissen und Lernerfahrungen aus vergangenen Katastrophenereignissen. Im Baurecht und seinen Verfahren werden darüber hinaus die jeweiligen Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen, d.h. wer im Falle eines Falles Schuld trägt, klar geregelt. Werden bei einem Antrag gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt, kann keine Genehmigung erfolgen.

Voraussetzung einer Genehmigung für die Nutzungsänderung anlässlich der Konzertveranstaltung ist das Vorliegen eines vollständigen Antrags. Es liegt aktuell kein Antrag samt aller erforderlichen Unterlagen für eine temporäre Nutzungsänderung für die „Konzertveranstaltung Till Lindemann am 18.11.2023“ vor.“

 

Stellungnahme Nordhessen Arena:

Das Bauamt erklärt, bei einem Konzert handele es sich um eine Nutzungsänderung. Diese Auffassung wird nicht geteilt. Eine Nutzungsänderung bedeutet, dass man eine andere Nutzung dauerhaft beabsichtigt, z. B. in einer Gewerbehalle Wohnraum schaffen möchte. Die Eissporthalle ist jedoch seit 1995 als Veranstaltungshalle genehmigt. Dabei kann es nicht darauf ankommen, ob es sich um Sportveranstaltungen oder Konzerte handelt. Hier wäre lediglich für den Innenraum ein Einrichtungs- und Bestuhlungsplan erforderlich gewesen (§ 44 der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie). Dieser wurde auch beantragt, woraus die Stadt dann einen Antrag auf Nutzungsänderung gemacht hat. Hierauf wurde trotz unterschiedlicher Rechtsauffassung eingegangen, um das Konzert auf jeden Fall zu ermöglichen.

Alle notwendigen Unterlagen liegen der Stadt vor. Die Stadt Kassel hat aus unserer Sicht willkürliche Nachforderungen gestellt, die im Bauvorlagenerlass nicht existieren und somit durch den Antragsteller nicht erfüllt werden konnten.

 Von externer Seite liegen TÜV-Bewertungen zu den sicherheitstechnischen Bauteilen sowie Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Brandschutzsachverständigen Dr. Lars Krex, einem bundesweit anerkannten Prüfingenieur für Brandschutz mit 25-jähriger Erfahrung bei Großprojekten, wie die Sanierung des Staatstheaters Kassel, Bühnen Köln, Auestadion Kassel, Rothenbachhalle und Messe Kassel, vor. Herr Dr. Lars Krex kann diesen Vorgang ebenfalls nicht nachvollziehen.

Des Weiteren liegt eine vollumfassende Stellungnahme, aus der eine Unbedenklichkeit zu entnehmen ist, von dem renommierten Ersteller von Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen, Frank Siebold vor (siehe hier).


  • „Das Konzert ist seit Mai 2023 im Vorverkauf. Warum wurde die Genehmigung erst jetzt verweigert?

Mitte Oktober hat der Veranstalter die Bauaufsicht erstmalig in dieser Angelegenheit kontaktiert (der schriftliche Antrag ging am 19.10.2023 ein). Bearbeitet wurde der Antrag sofort. Nach Rückmeldung aller zu beteiligenden Fachämter und ‐behörden wurden Unterlagen nachgefordert. Es wurden nicht alle erforderlichen Unterlagen ein‐ bzw. nachgereicht. Formal gilt der Antrag als zurückgenommen (§ 70 Abs. 2 S. 3 HBO). Somit konnte keine Genehmigung erteilt werden. Den Verantwortlichen wurde in mehreren Gesprächsrunden mit der Bauaufsicht und u.a. durch Feuerwehr bzw. Ordnungsdezernat erläutert, an welchen Erfordernissen es mangelt. Nach dem Antrag von Mitte Oktober wurde ein weiterer Antrag nicht gestellt.“

 

Stellungnahme Nordhessen Arena:

Erste Gespräche und Termine hierzu gab es bereits Anfang des Jahres, in denen avisiert worden ist, dass für die beiden nächsten besprochenen Konzerte kein Bauantrag erforderlich sei. Es sollte wie bisher angezeigt werden.

Der Antrag Lindemann wurde per E-Mail nach vorheriger telefonischer Rücksprache am 12.10.2023 eingereicht. Im Laufe der folgenden Tage sind uns verschiedene Abwesenheitsnotizen zugestellt wurden.

Obwohl sich hier alle Sachverständigen einig waren, dass es zum großen Teil keine gesetzliche Grundlage für die Nachforderungen gibt, wurden alle eingeforderten Bescheinigungen nachgereicht. Dies konnte zeitlich jedoch nicht innerhalb von der durch die Stadt vorgegebenen Frist von vier Tagen geschafft werden. Nach telefonischer Rücksprache sollten die Unterlagen am darauffolgenden Dienstag nachgereicht werden. Für den darauffolgenden Mittwoch hat die Stadtverwaltung zum Termin geladen. In diesem Termin war die Bauaufsicht von Anfang an nicht bereit, den Vorgang weiter zu bearbeiten. Siehe hierzu auch die Stellungnahme des zuständigen Architekten Reinhold Bauch.


  • „Warum können in der Nordhessen‐Arena zwar Eishockeyspiele (und kürzlich auch ein Handballspiel) stattfinden, aber kein Konzert von Till Lindemann?

Das Konzert ist seit Mai 2023 im Vorverkauf. Warum wurde die Genehmigung erst jetzt verweigert?

Mitte Oktober hat der Veranstalter die Bauaufsicht erstmalig in dieser Angelegenheit kontaktiert (der schriftliche Antrag ging am 19.10.2023 ein). Bearbeitet wurde der Antrag sofort. Nach Rückmeldung aller zu beteiligenden Fachämter und ‐behörden wurden Unterlagen nachgefordert. Es wurden nicht alle erforderlichen Unterlagen ein‐ bzw. nachgereicht. Formal gilt der Antrag als zurückgenommen (§ 70 Abs. 2 S. 3 HBO). Somit konnte keine Genehmigung erteilt werden. Den Verantwortlichen wurde in mehreren Gesprächsrunden mit der Bauaufsicht und u.a. durch Feuerwehr bzw. Ordnungsdezernat erläutert, an welchen Erfordernissen es mangelt. Nach dem Antrag von Mitte Oktober wurde ein weiterer Antrag nicht gestellt.“

 

Stellungnahme Nordhessen Arena:

Der Unterschied besteht in der Nutzung des Innenraums für Zuschauer*innen. Dafür bedarf es zusätzlicher Unterlagen, die aber wesentlich weniger umfangreich als ein Bauantrag sind, nämlich so, wie in § 44 der Versammlungsstättenrichtlinie genannt, ein „Einrichtungs- und Bestuhlungsplan“.

Eine dauerhafte Nutzungsänderung liegt nicht vor, da sonst für das nächste Eishockeyspiel wiederum eine Nutzungsänderung beantragt werden müsste, zurück zum Eishockey anstatt eines Konzertes. Genau dieses Verfahren wurde in der Vergangenheit auch immer so gehandhabt.


  • „Sieht die Stadt die weitere Zusammenarbeit zwischen den Betreibern der Nordhessen‐Arena und den Veranstaltern als belastet an?

Die Konzertabsage ist auch aus städtischer Sicht bedauerlich. Unabhängig davon wird die Stadt auch künftig die Planungen zum Um‐ und Ausbau der Nordhessen Arena unterstützen, wo sie kann. Die von den Betreibern begonnen Maßnahmen und Pläne stellen eine große Chance für den Standort Kassel dar.“

 

Stellungnahme Nordhessen Arena:

Wir können aufgrund der aktuellen Vorgänge in keiner Weise erkennen, wie ein Projekt in dieser Größenordnung zusammen umgesetzt werden soll. Es handelt sich um ein Leuchtturm-Vorhaben, bei welchem zu den Themen Energie, Nachhaltigkeit, Kultur, Jugendsport, Mobilität und vielen mehr nun endlich Lösungen geschaffen werden sollten. Aus unserer Sicht wurden bereits getroffene Zusagen schlichtweg nicht eingehalten. Es wird sich hinter bürokratischen Vorgängen versteckt. Bis heute hat es der Oberbürgermeister nicht geschafft, sich zumindest unsere Sichtweise zu diesem Vorgang einmal anzuhören, trotz zahlreicher Versuche. Wirtschaftlich betrachtet ist dieses Projekt völliger Irrsinn. Trotz dessen hatten wir jemanden, der dazu bereit war, all dies möglich zu machen, ohne dass es den Steuerzahlenden belastet.


  • „Befürchtet die Stadt nun Regressforderungen seitens des Veranstalters?

Nein, eine Grundlage für berechtigte Regressforderungen besteht nicht“

 

Stellungnahme Nordhessen Arena:

Den Beteiligten auf Veranstalterseite ist mit der Absage ein Schaden in Höhe von annähernd 1.000.000,00 € entstanden. Es liegt auf der Hand, dass die Betroffenen dies nicht hinnehmen können, ohne zumindest die Frage eines Regresses zu prüfen. Diese Prüfung ist bereits in Auftrag gegeben. 

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